von Abdullahi Omar Abubakar, byabdalla, Auf dem Hilkenhohl 2, 59067 Hamm (nachfolgend „Auftragnehmer").
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen des Auftragnehmers, sofern nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen in den Bereichen Webentwicklung, Webdesign, Gestaltung für digitale und gedruckte Medien, Content-Management, technische Beratung sowie Bereitstellung und Verwaltung digitaler Infrastruktur.
(2) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.
(3) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst der Leistungsumfang weder die Beschaffung von Inhalten (Texte, Bilder, Lizenzen) noch die laufende Pflege oder Aktualisierung nach Projektabschluss.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Einladung zur Auftragserteilung dar.
(2) Angebote sind 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot keine abweichende Frist angegeben ist.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(4) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entsteht, wird gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Korrekturschleifen und Freigaben erfolgen innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die vorgelegte Leistung als freigegeben.
(3) Verzögerungen, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zu setzen, bevor weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden können.
(3) Bei höherer Gewalt, technischen Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, oder Verzögerungen durch Drittanbieter verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht ausgewiesen.
(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wird die Vergütung bei Projektaufträgen wie folgt fällig: 50 % bei Auftragsbestätigung (Anzahlung) und 50 % bei Fertigstellung bzw. Übergabe.
(3) Bei laufenden Dienstleistungen (Retainer, Wartung, Hosting) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Bei Geschäften unter Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen die weitere Leistungserbringung einzustellen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind. Hosting- und Infrastrukturdienste können nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist deaktiviert werden.
(6) Einwände gegen die Rechnungsstellung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, handelt es sich um ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den im Vertrag definierten Zweck.
(2) Die Einräumung ausschließlicher, übertragbarer oder umfassenderer Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird zusätzlich vergütet.
(3) Entwürfe, Zwischenstände und nicht freigegebene Arbeitsergebnisse verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.
(4) Quellcode, Projektdateien und Rohdaten werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Nutzung von Open-Source-Komponenten erfolgt unter den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen als Referenz zu verwenden und in eigenen Medien (Website, Portfolio, soziale Netzwerke) darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
(6) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden und Erfahrungen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, weiterzuverwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
(7) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung nach Fertigstellung innerhalb von 14 Kalendertagen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung ohne Beanstandung in Betrieb nimmt, nutzt oder die Abnahmefrist ohne begründeten Widerspruch verstreichen lässt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme, in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht für Fehler, die auf nachträglichen Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäßer Bedienung, auf technischen Änderungen in der Betriebsumgebung des Auftraggebers oder auf Nichtbeachtung der Dokumentation beruhen.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des betreffenden Einzelauftrags.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
§ 11 Hosting und Infrastrukturdienste
(1) Soweit der Auftragnehmer Hosting-, Server- oder Infrastrukturdienste erbringt, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen.
(2) Der Auftragnehmer ist bemüht, eine Verfügbarkeit der Dienste von 99 % im Jahresmittel zu gewährleisten. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Ausfallzeiten durch Wartung, höhere Gewalt oder Störungen im Bereich von Drittanbietern begründen keine Ansprüche des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Datensicherungen. Die Sicherung entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, eigene Sicherungskopien anzufertigen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bereitgestellte Infrastruktur nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Bei Verstößen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dienste nach vorheriger Mahnung einzuschränken oder zu sperren.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden einer Partei allgemein bekannt werden, die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder die von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektbezogene Verträge enden mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Laufzeitverträge (Retainer, Wartung, Hosting) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sie sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Mahnung mit angemessener Frist wesentliche Vertragspflichten verletzt.
(4) Bei vorzeitiger Beendigung eines Projektauftrags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund steht dem Auftragnehmer die bis dahin erbrachte Vergütung sowie ein Anspruch auf Vergütung der bereits veranlassten und nicht anderweitig verwertbaren Aufwendungen zu.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 14 Datenschutz
(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG.
(2) Wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamm, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.